Studio Guidelines (GER)

BITTE SORGFÄLTIG LESEN!

Wir haben es uns bei Electronic Dance TV zum Ziel gesetzt, hochwertige Inhalte in Ton und Bild zu produzieren. Diese sollen sowohl qualitativ als auch inhaltlich für zukünftige Sponsoren und unsere Zielgruppe attraktiv sein.

Um unsere Reichweite zukünftig stetig zu erweitern, planen wir, Electronic Dance TV nicht nur auf den üblichen Social Media Plattformen, sondern auch im linearen Kabel-TV, Abonnenten-TV sowie in Smart-TV-Apps zu platzieren.

Um in diesen Channels gelistet zu werden, bedarf es hochwertigen Premium-Contents, deren Kriterien wir in jedem einzelnen Studioset umsetzen müssen.

Zu unseren technischen Standards gehören unter anderem:

  • Full HD 1080p Videos, zukünftig mit dem Ziel, 4K als Auswahloption anzubieten
  • Ein hoher Standard an Soundqualität bis 320 kbps
  • Liveschnitt diverser Kameras aus unterschiedlichen Perspektiven
  • Bei Studioproduktionen: Videomapping mit trendig-animierten Hintergründen über ein im Studio installiertes Monitor-System
  • Einblendung der jeweiligen gespielten Tracks als Live-ID – inhaltlich dargestellt in Wort und Bild: [COVER] | ARTIST – Track/Titel (Version/Mix)

WICHTIG!
Einblendung der jeweiligen gespielten Tracks als Live-ID – analysiert durch Pioneer Rekordbox.

Dieses Thema sollte von jedem DJ mit Sorgfalt vorbereitet werden.

Diese Anforderung gehört zu den wichtigsten Grundlagen für die Produktion eines jeden Premium-DJ-Sets bei uns im Studio. Fehlerhafte oder unzureichende Darstellung der benötigten Trackinformationen schließt die Produktion von jeglicher Weiterverarbeitung und Veröffentlichung aus.

Die Vorbereitung hierfür ist jedoch sehr leicht zu handhaben und kein Hexenwerk.

Wir haben hierzu ein Tutorial vorbereitet und leisten natürlich jeglichen Support, sollten noch weitere Fragen entstehen. Künstlerische Darbietungen mit anderen Systemen als Pioneer-DJ CDJ-Playern müssen (noch vor Terminvereinbarung) mit der Produktionsleitung abgestimmt werden.

Wir sind stets bemüht, die Produktion für Künstler und Produzenten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Auch der Spaß- und Wohlfühlfaktor darf natürlich nicht zu kurz kommen, immerhin wollen wir authentische Inhalte schaffen! 🙂 Es gibt jedoch wichtige Richtlinien zum Ablauf einer Produktion in unserem Studio, um eine professionelle Durchführung zu gewährleisten.

Ankunft im Studio bei Livesendungen

Das erste Mal hier? Dann bitte mindestens 45 Minuten vor Beginn ankommen. Ansonsten sind in der Regel 30 Minuten ausreichend, sofern nicht vorab Equipment aufgebaut oder ein Soundcheck durchgeführt werden muss. In diesem Fall erfolgt die Zeitplanung stets nach Rücksprache.

Künstlerische Darbietung vor der Kamera

Jeder Künstler ist in seiner Darbietung vor der Kamera frei und ungebunden, muss jedoch im Rahmen des technischen Ablaufs sowie der allgemeinen Sicherheit und Ordnung den Weisungen des Studiopersonals folgen. Künstler und alle anderen Akteure, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen vor der Kamera eingeschränkt wirken oder nicht mehr fähig sind, werden vor oder auch während der Produktion von jeder weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Bereits produzierte Inhalte werden nicht bereitgestellt oder veröffentlicht. Bereits platzierte Videos aus übertragenen Livestreams werden ebenfalls entfernt.

Der Genuss von Alkohol vor der Kamera sollte stets sensibel behandelt werden.

Generell gilt: Produkte jeglicher Art dürfen in ihren Originalbehältnissen vor der Kamera weder präsentiert noch subtil platziert werden. Dies betrifft hauptsächlich Getränke. Diese müssen hinsichtlich der Marke unkenntlich gemacht oder in neutrale Behältnisse umgefüllt werden. Bierflaschen müssen mit einen von unseren neutralen Neopren-Flaschenhülsen unkenntlich gemacht werden. Mit dieser Maßnahme ist das Thema mit dem Alkoholgenuss sowie das Markenbranding vor der Kamera sofort erledigt.

Jegliches Markenbranding auf Bekleidung

Insbesondere sichtbare Positionen wie Oberbekleidung, Caps, Schweißbänder und Ketten sind nicht gestattet. Ausnahmen sind Logos für das Künstlerpseudonym, das Plattenlabel oder Sport- und Modemarken auf Schuhen oder Hosen, die im Bild nicht sichtbar sind. Künstler mit einem eigenen Sponsoring oder Werbevertrag müssen diesen bereits bei der Planung mitteilen, um etwaige Konflikte mit anderen Werbepartnern auszuschließen.

Keine politischen Statements vor laufender Kamera

Alle politischen Äußerungen, Kundgebungen und Meinungen – mit jeglichem rassistischen Hintergrund – in Wort, Bild und Gestik vor laufender Kamera sind grundsätzlich untersagt. Dies betrifft auch bedruckte Bekleidung oder andere sinnbildliche Gegenstände.

Ablauf im Studio bei Live-DJ-Sets

Auch wenn die meisten DJ-Sets für fortlaufende Episoden während eines Livestreams produziert werden, muss jedes Set separat aufgezeichnet werden.

Was heißt das genau?

Anders als im realen Clubleben ist bei einem Livestream kein „fliegender Wechsel“ unter den DJs nötig. Jedes Set startet mit einem 60-sekündigen Countdown und endet damit, dass der DJ – mit einer kurzen Verabschiedung in die vordere Kamera – aus dem Bild geht. Erst ab diesem Zeitpunkt betritt der folgende DJ das Bild, um sein Setup einzuleiten und nach seinem 60-sekündigen Countdown zu starten. Der Wechsel erfolgt stets auf Anweisung der Regie.

Warum das Ganze?

Ziel ist es, dass die Sets später „On Demand“ in der Mediathek charakterlich neutral als Einzelsets bereitgestellt werden können.

Absagen oder Ausfälle bei Krankheit

Absagen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, damit genügend Zeit bleibt, den Slot anderweitig zu besetzen. Bei Erkältungssymptomen oder anderen ansteckenden Infektionen sollte im Sinne der Eigenverantwortlichkeit eine frühzeitige Absage erfolgen, um eine eventuelle Ansteckung der anwesenden Teilnehmer zu vermeiden.

Akkreditierung / Zutritt zum Studio

Akteure und Künstler müssen für den Besuch im Studio akkreditiert werden. Dies geschieht durch vorherige Registrierung bei der Produktionsleitung. Jeder Künstler kann eine Begleitperson mit zur Produktion bringen, sofern diese als Manager, Tourbegleiter, Fahrer oder Familienmitglied fungiert.

Während der Öffnungszeiten des Halo-Clubs (oder der Mash-Up Bar) benötigen Künstler und deren Begleitung einen durch die Produktionsleitung vorab ausgestellten Pass. Nur mit diesem kann der durch die Security gesicherte Eingangsbereich passiert werden. Daher müssen alle Personendaten für die Akkreditierung spätestens 24 Stunden vor Beginn der Produktion vorliegen. Ein Besuch ohne vorherige Anmeldung ist, auch aus Sicherheitsgründen, nicht möglich.

Aufenthalt im gesamten Studiobereich

Während des Aufenthalts sind den Anweisungen des Studiopersonals Folge zu leisten.

Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich verboten. Ausnahmen gelten nur in der Backstage-Area, nach Freigabe durch das Studiopersonal und in Abstimmung mit allen nichtrauchenden Anwesenden.

Der Konsum von illegalen Drogen und Betäubungsmitteln ist im gesamten Studiobereich verboten.

Während der Produktion gilt außerhalb des Backstagebereiches ein besonderes Maß an Umsicht, was Geräusche und Bewegung betrifft – Türen sind leise zu schließen! Gäste oder Begleitpersonen dürfen sich während der Aufzeichnung oder Sendung nur nach Absprache mit der Studioleitung im Produktionsbereich aufhalten.

Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Beschädigungen an der Studioeinrichtung verursacht, handelt grundsätzlich in eigener Verantwortung und haftet entsprechend.

Verzehr von Speisen und Getränken

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in der dafür vorgesehenen Backstage-Area gestattet. Ausnahmen gelten für Künstler und Akteure im Studiobereich, jedoch nur nach Freigabe durch die Studioleitung. Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken im Bereich der technischen Einrichtungen ist gänzlich untersagt.

Das mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich gestattet. Zur Kühlung der Getränke steht im Backstage-Bereich ein Getränkekühlschrank zur Verfügung, während der Darbietung im Studio eine gekühlte Minibar.

Für andere Getränke aus dem Studiobestand bedarf es einer Selbstkostenbeteiligung – die Preise sind jedoch moderat und am Aushang zu entnehmen.