Studio Guidelines
BITTE SORGFÄLTIG LESEN!
Wir haben uns bei Electronic Dance TV zum Ziel gesetzt, hochwertige Contents in Sound und Bild zu produzieren. Diese sollen qualitativ und inhaltlich sowohl für zukünftige Sponsoren als auch für unsere Zielgruppe attraktiv sein.
Um unsere Reichweite zukünftig stetig zu erweitern, planen wir, Electronic Dance TV nicht nur in den üblichen Social Media Plattformen, sondern auch im linearen Kabel-TV, Abonnenten-TV sowie in Smart-TV Apps zu platzieren. Die Umsetzung erfolgt über diverse MediaHubs.
Media Hubs
… sind Content Management Systeme (CMS) für die Verwaltung, Verteilung und Monetarisierung von produziertem Videocontent. Bekannte Konnektoren / Channels für Videoveröffentlichung und -verteilung unseres produzierten Contents wären unter anderem:
International / Channel TV – 24/7 live und/ oder On Demand:
Roku TV, Apple TV, TV Plus, Amazon Fire TV, Pluto TV, Rakuten TV, Android TV, Samsung Watch TV, Huwaei TV, Waipu TV, Zattoo, um nur einige wichtige zu nennen.
Um in diesen Channels gelistet zu werden, bedarf es hochwertigen Premium Contents, deren Kriterien wir in jedem einzelnen Studioset umsetzen müssen.
Zu deren technischen Standards gehören unter anderem:
– Full HD 1080p Videos, zukünftig mit dem Ziel auf 4K als Auswahloption
– Einen hohen Standard an Soundqualität von mind. 256 kbps
– Liveschnitt diverser Kameras aus unterschiedlichen Perspektiven
– Bei Studioproduktionen: Videomapping mit trendig-animierten Hintergründen, über ein im Studio installiertes Monitor-System
– Einblendung der jeweiligen gespielten Tracks als Live ID – Inhaltlich dargestellt in Wort und Bild: [COVER] | ARTIST – Track/ Titel (Version/Mix)
WICHTIG!
Einblendung der jeweiligen gespielten Tracks als Live ID – analysiert durch Pioneer Rekordbox.
Dieses Thema sollte von jedem DJ mit Sorgfalt vorbereitet werden. Diese Anforderung gehört mit zu den wichtigsten Grundlagen für die Produktion eines jeden Premium DJ-Sets bei uns im Studio. Fehlerhafte oder unzureichende Darstellung der benötigten Trackinformation, schließt die Produktion von jeglicher Weiterverarbeitung und Veröffentlichung aus. Die Vorbereitung hierfür ist aber sehr leicht zu Händeln und kein Hexenwerk.
Wir haben hier zu ein Tutorial vorbereitet und leisten natürlich jeglichen Support, sollten noch weitere Fragen entstehen. Künstlerische Darbietung mit anderen System als mit Pioneer-DJ CDJ-Playern, müssten (noch vor Terminvereinbarung) mit der Produktionsleitung abgestimmt werden.
LINK zum Tutorial!
Wir sind stets bemüht die Produktion für Künstler und Produzenten so angenehm wie möglich zu halten.
Auch der Spaß- & Wohlfühlfaktor darf natürlich nicht zu kurz kommen, immerhin wollen wir authentische Inhalte schaffen! 🙂 Es gibt aber wichtige Richtlinien zum Ablauf solch einer Produktion in unserem Studio, damit eine professionelle Produktion gewährleisten werden kann.
Ankunft im Studio bei Livesendungen
Das erste Mal da? Dann bitte mind. 45min vor Start ankommen. Ansonsten sind 30 min. in der Regel ausreichend, sofern nicht vorab etwaiges Equipment aufgebaut, oder ein Soundcheck erfolgen muss. In diesem Fall erfolgt das Timing stets nach Rücksprache.
Künstlerische Darbietung vor der Kamera
Jeder Künstler ist in seiner Darbietung vor der Kamera frei und ungebunden, ist aber im Rahmen des technischen Ablaufs oder in Vorgaben zur allgemeinen Sicherheit und Ordnung an Weisungen des Studiopersonals gebunden. Künstler und alle anderen Akteure, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen vor der Kamera in ihrer Ausübung der Tätigkeit eingeschränkt wirken oder nicht mehr fähig sind, werden vor – oder auch unmittelbar während der Produktion von jeder weiteren Teilnahme ausgeschlossen, sowie bereits produzierte Inhalte nicht bereitgestellt / veröffentlicht. Bereits platzierte Videos aus übertragenden Livestreams werden ebenfalls entfernt.
Der Genuss von Alkohol vor der Kamera sollte stets sensibel behandelt werden.
Generell gilt: Produkte jeglicher Art dürfen in ihren Originalbehältnissen vor der Kamera weder präsentiert noch subtil platziert werden. Das betrifft in den meisten Fällen die Getränke. Diese müssen im Bezug auf die Marke unkenntlich gemacht oder in neutrale Behältnisse umgefüllt werden. Bierflaschen müssen mit einer neutralen Neopren-Flaschenhülse unkenntlichen gemacht werden. Mit dieser Maßnahme wäre der Alkoholgenuss sowie das Markenbranding vor der Kamera sofort erledigt.
Jegliches Markenbranding auf Bekleidung
Insbesondere auch sichtbaren Positionen wie Oberbekleidung, Caps, Schweißbänder und Ketten ist nicht gestattet. Ausnahme sind Logos für das Künstlerpseudonym oder Plattenlabel, oder Sport- und Modemarken auf Schuhe oder Hosen, welche im Bild nicht sichtbar sind. Künstler mit einem eigenen Sponsoring oder Werbevertrag müssen diesen bereits bei Planung mitteilen, um etwaige Konflikte mit anderen Werbepartnern auszuschließen.
Keine politischen Statements vor laufender Kamera
Alle politischen Äußerungen, Kundgebungen und Meinungen – mit jeglichen rassistischen Hintergrund, – in Wort, Bild und Gestiken vor laufender Kamera, sind grundsätzlich untersagt. Dieses betrifft auch bedruckte Bekleidung oder andere sinnbildliche Gegenstände.
Ablauf im Studio bei Live DJ-Sets
Auch wenn die meisten DJ-Sets für fortlaufende Episoden während eines Livestreams produziert werden, muss jedes Set selektiert aufgezeichnet werden.
Was heißt das genau?
Anders als im realen Clubleben ist bei einem Livestream kein „fliegender Wechsel“ unter den DJs nötig. Jedes Set startet am Anfang mit einem 60-sekündigen Countdown und endet damit, dass der DJ – mit einer kurzen Verabschiedung in die vordere Kamera – aus dem Bild geht. Erst ab diesem Zeitpunkt betritt der folgende DJ das Bild um sein Setup einzuleiten und nach seinem 60-sekündigen Countdown zu starten. Klingt komplizierter als es ist, denn der Wechsel erfolgt stets auf Anweisung der Regie.
Warum das Ganze?
Ziel ist, dass die Sets „On Demand“ später in der Mediathek charakterlich – neutral – als Einzelset bereitgestellt werden können.
Absagen oder Ausfälle bei Krankheit
Absagen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spät. 24 Stunden vor Termin erfolgen, damit genug Zeit bleibt, den Slot anderweitig zu besetzen. Gerade bei auftretenden Erkältungssymptomen oder anderen ansteckenden Infektionen, sollte im Sinne der Eigenverantwortlichkeit eine frühzeitige Absage erfolgen, um einer eventuellen Ansteckung der anwesenden Teilnehmer bei der Produktion vorzubeugen.
Akkreditierung / Zutritt zum Studio
Akteure und Künstler müssen für den Besuch im Studio akkreditiert werden. Dieses geschieht durch die vorherige Registrierung bei der Produktionsleitung. Jeder Künstler kann eine Person als Begleitung mit zur Produktion bringen, sofern diese in der Position als Manager, Tourenbegleiter, Fahrer oder als Familienmitglied zum Künstler steht.
Während der Öffnungszeiten des Halo-Clubs (oder der Mash-Up Bar) benötigen Künstler und deren Begleitung einen durch die Produktionsleitung vorab ausgestellten Pass. Nur mit diesem kann der – durch die Security abgesicherte Eingangsbereich, passiert werden. Daher müssen alle Personendaten für die Akkreditierung stets 24 Stunden vor Beginn der Produktion vorliegen. Ein Besuch ohne vorherige Anmeldung ist, auch aus Gründen der Sicherheit, nicht möglich.
Aufenthalt im gesamten Studiobereich
Während des Aufenthalts ist den Anweisungen des Studiopersonals Folge zu leisten.
Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich verboten. Ausnahmen gelten nur in der Backstage-Area, nach Freigabe durch das Studiopersonal und in Abstimmung mit allen nichtrauchenden Anwesenden.
Der Konsum von illegalen Drogen und Betäubungsmitteln ist im gesamten Studiobereich verboten.
Während der Produktion gilt außerhalb des Backstagebereiches ein besonderes Maß an Umsichtigkeit was Geräusche und Bewegung betrifft – Türen sind leise zu schließen! Gäste oder Begleitpersonen dürfen sich während Aufzeichnung / Sendung nur nach Absprache mit der Studioleitung im Produktionsbereich aufhalten.
Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Beschädigungen an der Studioeinrichtung verursacht, handelt grundsätzlich in eigener Verantwortung und haftet somit selbst.
Verzehr von Speisen und Getränken
Ist nur in der dafür vorgesehenen Backstage-Area gestattet. Ausnahmen gelten für Künstler und Akteure im Studiobereich, jedoch nur nach Freigabe durch die Studioleitung. Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken im Bereich der technischen Einrichtungen ist gänzlich untersagt.
Das mitbringen von Speisen und Getränken
Ist grundsätzlich gestattet. Zur Kühlung deiner Getränke steht im Backstage ein Getränkekühlschrank und während der Darbietung im Studio, eine gekühlte Minibar bereit.
Für andere Getränke aus dem Studiobestand bedarf es einer Selbstkostenbeteiligung – die Preise sind jedoch human und sind dem Aushang zu entnehmen.